Theoretische Ausbildung:
Krane / Hebebühnen und Anbaugeräten Antriebsarten, Anschlagen von Lasten!
Praktische Ausbildung:
Einweisung am Flurförderzeug, Erdbaumaschine oder am Kran, Hebebühnen.
VORAUSSETZUNGEN
Mindestalter 18 Jahre und gesundheitliche Eignung für das Steuern von Gabelstaplern, Erdbaumaschinen, Kran sowie Hebebühnen. Zur eigenen Sicherheit: An arbeitsmedizinischen Eigenungsuntersuchungen, z. B. nach den BG – / DGUV – Grundsätzen (G41) teilnehmen. Und der Schweiz (VUV Verordnung und EKAS)
SR 832.30. Anerkannt nach IPAF-PAL-Karte.
Jährliche Unterweisung der Gabelstaplerfahrer/in, Erdbaumaschinen sowie Kran und Hebebühnen (Aktualisierungen).